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Wie alle Berichte hat meine Frau auch diesen Korrektur gelesen, wofür ich ihr
sehr dankbar bin.
Geschichte der Bundesländer, durch die ich fahre
Die Besiedlungsgeschichte von Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg ist anders als die von Schleswig-Holstein. Die Elbe war eine Trennlinie unterschiedlicher Entwicklungen.
1 Östlich der Elbe
Östlich der Elbe verließen die germanischen Stämme während der Völkerwanderung bis Mitte des 5. Jahrhunderts das Land (sie zogen nach Süd-, West- und Mitteleuropa). Slawische Stämme rückten nach und besiedelten das weitgehend unbewohnte Land.
In dem Gebiet des heutigen Mecklenburgs und in Ostholstein siedelten die Abodriten (auch: Obotriten genannt). In
Vorpommern (etwa vom Darß bis zur
Oder) waren die Liutizen ansässig.
Auf der Insel Rügen und der
vorgelagerten Ostseeküste wohnten die Ranen.
Östlich der Oder siedelten an der Ostseeküste die slawischen Pomoranen
(slawisch: „am Meer) und südlich davon die Polanen.
Im Havelgebiet waren die
Heveller, an der Dahme und Spree die Sprewanen, im Elbe-Saale-Gebiet die Sorben
(die Sorben werden auch als Wenden bezeichnet. Wenden ist aber eine Bezeichnung
für Slawen allgemein).
Der Ostfrankenkönig Heinrich I. führt 928/929 zur Sicherung der
Ostgrenze mehrere Feldzüge gegen die
Slawen und machte sie tributpflichtig.
Sein Sohn Otto I. bildete zur Verwaltung der Gebiete die „Sächsische Ostmark“ (937). Später (965) wurde sie in mehrere Marken aufgeteilt. Es entstanden u.a. die Nordmark (Gebiet der späteren Mark Brandenburg) und die Billunger Mark (Gebiet des späteren Mecklenburg-Vorpommerns), im Süden die Mark Meißen und die Mark Lausitz.
Als Grenzmark gegen die Mauren
hatte Karl der Große bereits 801 eine Grenzmark bei Barcelona im heutigen
Katalonien gebildet. Sie wurde ein Ausgangspunkt für die Reconquista, die
Rückeroberung der spanischen Halbinsel.
Vielleicht hat das Unabhängigkeitsstreben der Katalanen heute seinen Ursprung in dieser historischen Gegebenheit?
Otto I. gründete 968 das Erzbistum Magdeburg als Ausgangspunkt der Ost-Mission sowie die Bistümer Brandenburg und Havelberg in der Nordmark und das Bistum Oldenburg (in Holstein) in der Billunger Mark.
Im Slawenaufstand ab 983 kamen die Marken wieder unter slawische Herrschaft. Die Bischofssitze wurden zerstört. Die slawische Herrschaft dauerte danach bis in das 12. Jahrhundert.
Die Wiedereroberung begann 1147 von Magdeburg aus als Wendenkreuzzug (auch: Slawenfeldzug) gegen die Slawen östlich der Elbe.
Der Wendenkreuzzug war in der Zeit des Zweiten Palästina-Kreuzzugs, zu dem der Papst 1145 aufgerufen hatte. Dieser Kreuzzug begann 1147 unter Leitung des deutschen Königs Konrad III.
Deutsche, dänische und polnische Kreuzfahrer wollten aber lieber einen Feldzug gegen die Slawen an ihrer Ostgrenze führen, als nach Palästina zu ziehen.
Vom Papst wurde der Kreuzzug akzeptiert und er stattete die Kreuzritter gegen die Wenden mit den gleichen Ablässen (Nachlass aller Sündenstrafen) aus wie die Palästina-Kreuzfahrer.
Genauso hatte er das ein Jahr zuvor bei dem Kampf gegen die Mauren auf der Iberischen Halbinsel gemacht.
Teilnehmer am Wendenkreuzzug waren u.a. der Welfe Heinrich der Löwe und der Askanier Albrecht der Bär.
Heinrich der Löwe (1129
- 1195) aus dem Adelsgeschlecht der Welfen war ab 1142 Herzog von Sachsen.
Die
Welfen gelten als das älteste noch existierende Uradelsgeschlecht
(ab dem 8. Jahrhundert). Darum genießt das Welfenhaus in Adelskreisen noch
heute hohe Anerkennung, was wohl weniger für den jetzigen Repräsentanten Ernst
August von Hannover gilt.
In der männlichen Linie bestand das Welfengeschlecht allerdings nur bis in das 11. Jahrhundert, als der letzte Welfe ohne männliche Erben starb. Seine Schwester heiratete in das oberitalienische Adelsgeschlecht d’Este ein und begründete die sog. Jüngere Welfenlinie (ein bisschen eine Mogelpackung).
Der Vater Heinrichs des Löwen (Heinrich der Stolze) war bis 1138 Herzog von Sachsen und Herzog von Bayern. Beide Herzogtümer verlor er durch Konflikt mit dem neu gewählten Staufer-König Konrad III.. Der König vergab das Herzogtum Sachsen 1138 an Albrecht den Bären. Ein Jahr später erhielt der Herzog von Österreich, Leopold IV. (er war ein Halbbruder des Königs)., das Herzogtum Bayern.
1142 musste Albrecht der Bär auf das Herzogtum Sachsen verzichten und Konrad III. belieh Heinrich den Löwen mit dem sächsischen Herzogtum. Vom Staufer-König Friedrich I. Barbarossa (erfolgte Konrad III. nach) erhielt Heinrich der Löwe 1156 zusätzlich das Herzogtum Bayern als Lehen (aber ohne den österreichischen Teil), weil er Friedrich I. bei seiner Wahl zum König unterstützt hatte und der König ihn für seinen Italienfeldzug brauchte.
Heinrich der Löwe hatte damit die seinem Vater verloren gegangenen Herzogtümer wiedererhalten. Als Herzog von Sachsen und von Bayern wurde er zu einem der mächtigsten Fürsten im Heiligen Römischen Reich. Sein Machtanspruch führte aber auch zum Widerstand anderer Fürsten. Als er Friedrich I. Barbarossa die Gefolgschaft in einem weiteren Italienfeldzug versagte, verlor er dessen Unterstützung. Beides, das Zerwürfnis mit dem Kaiser und die Konflikte mit anderen Fürsten, führten 1180 zur Entmachtung Heinrich des Löwen. Seine Reichslehen wurden eingezogen. Er verlor die Herzogtümer Sachsen und Bayern.
Heinrich der Löwe musste vorübergehend nach England ins Exil gehen. Er war mit englischen Königstocher Mathilde verheiratet (ihr Vater war Heinrich II., König von England, Herzog der Normandie und Aquitanien, Graf von Anjou. Der Bruder Mathildes war der spätere englische König Richard Löwenherz). 1189 kehrte er nach Braunschweig zurück.
Der Sohn Heinrichs, Otto IV. von Braunschweig, wurde 1209 römisch-deutscher Kaiser, bis 1218.
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Das Wappentier des Welfen Heinrich der Löwe im Lübecker Dom |
Albrecht der Bär aus dem Adelsgeschlecht der Askanier war vor Heinrich dem Löwen für nur kurze Zeit sächsischer Herzog. Nach dem Wendenkreuzzug gründete er die Mark Brandenburg.
Die Askanier sind ein mitteldeutsches Adelsgeschlecht (ab dem 11. Jahrhundert). Ihre Stammburgen sind Aschersleben und Ballenstedt im heutigen Sachsen-Anhalt. Sie werden auch als Haus Anhalt bezeichnet.
Nach der Entmachtung Heinrichs des Löwen wurde das Herzogtum Sachsen geteilt. Den Herzogtitel und östliche Teile erhielt der Sohn Albrechts der Bär, Bernhard III.. Nach dessen Tod wurde das Land wieder zwischen zwei Söhnen geteilt.
Sohn Heinrich erhielt die askanischen Grafschaften und begründete das Fürstentum Anhalt (nach 1945 mit der preußischen Provinz Sachsen das Land Sachsen-Anhalt).
Sohn Albrecht erhielt Sachsen-Witteberg und den Herzogtitel. 1356 erhielt das Herzogtum die Kurfürstenwürde. Als die Askanier 1422 in der Manneslinie ausstarben, wurde der Wettiner Markgraf von Meißen und Thüringen mit dem Kurfürstentum beliehen. Es entstand das Kurfürstentum Sachsen, das später Königreich wurde (heue Land Sachsen - siehe ausführlicher im Bericht "Radreise Berlin - Verona 7. Teil Geschichte")
Das Lehensystem war die mittelalterliche Gesellschaftsordnung, insbesondere im Heiligen Römischen Reich. Oberster Lehensherr war der König oder Kaiser. Er vergab Land (Ländereien, Dörfer mit leibeigenen Bauern) gegen Dienste an die Lehensnehmer, die Vasallen. Die Dienste waren insbesondere die Heerfolge, d.h. Soldaten zu stellen. Später waren mit den Lehen Geldzahlungen verbunden.
Die Lehen wurden auf Lebenszeit oder bestimmte Zeit vergeben und fielen dann wieder
auf den Landesherren zurück, der die Lehen neu vergeben konnte.
Im Laufe der Zeit wurden Lehen auch erblich. Das war eine Geste des Landesherren für besondere Verdienste oder aber Lehensnehmer nutzetn Schwächezeiten des Landesherren und forderten die Vererbbarkeit ein. Im 12. Jahrhundert sollen alle Herzogtümer und Grafschaften als erbliche Lehen vergeben gewesen sein (?).
Lehen konnten untervergeben werden. Lehensnehmer vergaben dann Teile des Lehens an ihre Vasallen weiter.
Neben Lehen gab es auch Eigentum an Land, das Allod. Mit dem Allod waren keine Pflichten verbunden, in der frühen Form waren sie sogar abgabenfrei. Das Allod entstand durch Schenkungen des Landesherren.
Eigengüter wurden manchmal auch an den
Landesherren verschenkt, der sie als Lehen zurückgab. Das geschah meist in der
Erwartung, dass durch den Landesherren ein besserer Schutz bei Streitigkeiten
erfolgen würde.
Dass die christliche Mission nicht das einzige Motiv des Wendenfeldzuges war, zeigt die Tatsache, dass sich der Bischof Adalbert von Pommern dem sächsischen Heer vor Stettin entgegenstellte. Stettin und Pommern hatten bereits das Christentum angenommen (ab 1120 unter der Herrschaft des polnischen Herzogs, s.u.). Den Anführern des Wendenkreuzzuges ging es auch (oder vor allem) um die (Wieder-) Eroberung des Landes.
Zur Missionierung und
Landesentwicklung wurden zahlreiche
Klöster gegründet. So zum Beispiel die Kloster Stolpe (1153), Doberan
(1171), Lübeck (1177) Eldena bzw. Hilda (1199).
1.1 Die Entwicklung in Mecklenburg
1.1.1 Sächsisches Lehen im Deutschen Reich
Das Gebiet des heutigen Mecklenburgs gehörte im Ostfrankenreich zusammen mit Vorpommern zur Billunger-Mark. Die slawischen Regionalfürsten waren dem Ostfrankenreich tributpflichtig. Im Slawenaufstand 983 befreiten sie sich von der ostfränkischen Herrschaft.
Im Wendenkreuzzug und danach unterwarf Heinrich der Löwe den dort herrschenden Abodritenfürsten Pribislaw. Der musste die Oberhoheit des Herzogtums Sachsen anerkennen. 1164 ließ er sich taufen (um seine Herrschaft zu behalten), erhielt das Abodritenland als tributfreies erbliches Lehen und wurde Landesherr des Mecklenburger Landes (1167). Die Burg Schwerin und das umliegende Land erhielt als Grafschaft Schwerin ein Gefolgsmann des Sachsenherzogs als Lehen.
Die Abodriten (auch Obodriten, Niklotiden) herrschten bis 1918 fast ununterbrochen über Mecklenburg. Sie gehörten mit der Greifen-Dynastie (Herzoge von Pommern) und den schlesischen Piasten zu den wenigen Fürsten im Heiligen Römischen Reich mit slawischer Abstammung.
Der
Name Mecklenburg ist auf die Burg
Mecklenburg der Abodriten zurückzuführen, die zum Ende des 1. Jahrtausend
urkundlich belegt ist. Der Name wurde dann auf das von den Abodriten
beherrschte Land übertragen. Die Mecklenburg lag zwischen Wismar und dem
Schweriner See, heute ist dort das Dorf Mecklenburg (siehe siebenter Tag).
1178 verunglückte Pribislaw auf einem Turnier Heinrichs des Löwen in Lüneburg tödlich. Er hatte sich als slawischer Fürst vollständig in das sächsische Herrschaftsgefüge eingegliedert. Der Sohn Pribislaw´s heiratete eine Tochter Heinrichs des Löwen.
Ab dem 12. Jahrhundert holten
die slawischen Fürsten deutsche Siedler
aus Westfalen, Niedersachsen, Friesland und Holstein in das Land. Das Land
sollte stärker besiedelt werden, denn Bauern und Handwerker bedeuteten auch
Einnahmen für die Fürsten. Außerdem verbesserten die aus dem Westen kommenden
Siedler den Ackerbau und die Erträge. Sie brachten den eisernen Pflug mit und
führten die Dreifelderwirtschaft ein.
Von den 56 Städten in Mecklenburg wurden 48 in der
Zeit der Ostsiedlung gegründet. Vielfach
erfolgten die Gründungen neben bestehenden slawischen Siedlungen. So zum
Beispiel Anklam, Stralsund (slawische Fischersiedlung im 10. Jahrhundert, 1234
Ansiedlung von Westfalen), Rostock (slawische Handwerker- und Händlersiedlung
im 8. Jahrhundert, Handwerker und Kaufleute aus Sachsen, Westfalen, Holstein,
Dänemark im 12. Jahrhundert), Schwerin (slawische Burg um 1000, Westsiedlung im
12. Jahrhundert).
Die Ortsnamen mit "-hagen" verweisen auf deutsche Siedler (Hagen bedeutet Rodung).
Nach dem Sturz Heinrich des Löwen 1180 wurde Sachsen aufgeteilt. Der Sohn des Askaniers Albrecht der Bär, Bernhard, bekam den Titel Herzog von Sachsen, allerdings mit wenig Land. So wurde z.B. Lübeck eine reichsfreie Stadt. Die slawischen Lehensfürsten lehnten sich gegen Bernhard auf. Teilweise kam es zu dänischen Besetzungen und Lehensabhängigkeiten. In mehreren Teilungen entstanden Teilfürstentümer (Mecklenburg, Werle, Parchim, Rostock).
Ende des 13. Jahrhunderts war der Einfluss der Hanse in Mecklenburg groß. Die mecklenburgischen Städte Rostock und Wismar schlossen sich mit den pommerschen Städten Stralsund und Greifswald unter Führung Lübecks zum Wendischen Städtebund (später war es das Wendische Quartier in der Hanse) zusammen.
1.1.2 Reichslehen und Teil-Herzogtümer als Gesamtstaat
1348 wurden die Mecklenburger Fürsten Albrecht II.
und Johann I. von König Karl IV. (später Kaiser des Heiligen Römischen Reiches)
zu reichsunmittelbaren Herzögen erhoben
und erhielten gemeinsam die Herrschaften Stargard (vorher brandenburgisches
Lehen) und Mecklenburg mit Rostock als
Reichslehen. 1358 kam die Grafschaft Schwerin zu Mecklenburg. Im gleichen Jahr verlegten die Mecklenburger Herzöge ihre Residenz von Wismar nach Schwerin.
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Schloss Schwerin |
Hintergrund der Erhebung der mecklenburgischen Fürsten war eine Schwächeperiode in der Mark Brandenburg durch das Aussterben der askanischen Kurfürsten, die die Mecklenburger nutzten.
Nach Gebietsgewinnen und mehreren Landesteilungen entstanden 1621 die beiden Teil-Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Güstrow.
Im
30-jährigen Krieg
erfolgte von 1628 bis 1630 eine Zwischenphase, in der der kaiserliche Feldherr Wallenstein Herzog von Mecklenburg war.
1701 wurde Mecklenburg-Güstrow auf das bestehende Herzogtum Mecklenburg-Schwerin und das
neu gebildete Mecklenburg-Strelitz
verteilt. Mecklenburg-Strelitz war zweigeteilt und hatte ein Teilgebiet um
Neubrandenburg und Neustrelitz im Südosten und ein Teilgebiet an der Ostsee
östlich von Lübeck.
Beide Teilherzogtümer bildeten einen Gesamtstaat und waren bis 1806 ein gemeinsames Reichslehen und ein gemeinsamer Staat des Heiligen Römischen Reiches.
1.1.3 Mecklenburg als Ständestaat
Seit dem 13. Jahrhundert entwickelten sich in Mecklenburg Landesstände. Zunächst war die Gesamtheit der Ritterschaft (lehensabhängige Vasallen) ein Landesstand, der zu bestimmten Anlässen gehört wurde. Später bildeten die landesabhängigen Städte die „Landschaft“, den zweiten Landesstand. Der dritte Landesstand waren die Prälaten als Vertreter der Kirche und Klöster. Die Landesstände bildeten den Landtag, der zunehmend im Machtkampf mit den Landesherren stand. So bedurften die Einführung und Veränderung von Steuern der Zustimmung des Landtags.
Ab 1755 mussten die Herzöge
mit der (erzwungenen) Annahme der Landesständischen
Verfassung ihre Macht weitgehend an die Landesstände abgeben. Die
Verfassung galt für beide Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und
Mecklenburg-Strelitz als Gesamtheit. Sie galt bis 1919. Die Erhebung der
Herzogtümer zu Großherzogtümern durch den Wiener Kongress 1815 änderte daran
nichts.
Mit
der Landesständischen Verfassung blieb Mecklenburg ein feudaler
Ständestaat bis 1919, in dem die Landesstände eine starke Stellung hatten.
Die Exekutive (Regierung und öffentliche Verwaltung) lag beim Landtag, von dem
die Herzöge ausgeschlossen waren.
Der Landtag setzte sich aus den Landesständen zusammen. Das waren die
Ritterschaft (Landtagsfähige Rittergüter, d.h. adlige und bürgerliche
Grundbesitzer. Die landesherrschaftlichen Domänen, etwa die Hälfte des
Grundbesitzes, waren nicht vertreten) und die Landschaft (landtagsfähige
Städte). Die Prälaten waren seit der Reformation nicht mehr vertreten.
Es gab keine Trennung von Staatsrecht und
Privatrecht. Öffentliches Recht wurde wie Privatrecht behandelt. Es gab keine
Trennung von Verwaltung und Rechtsprechung. Die Grundbesitzer hatten für ihren Gutsbezirk die lokale
Polizeigewalt und die untere Gerichtsbarkeit. Die Bauern waren von den Gutsherren abhängige Leibeigene.
Auf den herzoglichen Domänen wurde die
Leibeigenschaft etwas früher, 1820, abgeschafft, auf den ritterschaftlichen
Gütern teilweise erst bis 1863.
Der Dichter Ernst-Moritz Arndt war Sohn
eines freigelassenen Leibeigenen und prangerte die Leibeigenschaft in seinen
Schriften an.
1.1.4 Freistaat und Republik
Nach dem Ende der Monarchie 1918 waren Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz kurze Zeit Freistaaten. Im Dritten Reich wurden sie 1934 zum Land Mecklenburg zusammengefasst.
Nach dem 2. Weltkrieg bildete die Sowjetische Militäradministration aus Mecklenburg und Vorpommern (der westliche Teil der preußischen Provinz Pommern) das Land Mecklenburg-Vorpommern. 1952 schaffte die DDR die Länder ab und bildete Bezirke.
1.2 Die Entwicklung in Vorpommern
Das Gebiet um die Odermündung (Stettin) und Vorpommern gehörte nach den Slawenfeldzügen 928/929 wie Mecklenburg zur Billunger-Mark des Ostfränkischen Reiches. Nach dem Slawenaufstand 983 wurde das Land wieder von slawischen Regionalfürsten beherrscht.
1,2,1 Teil des christlichen Herzogtums Polen
Anfang des 12. Jahrhunderts eroberte der polnische Herzog Boleslaw III. (1085 – 1138) Pommern (östlich der Oder) und das Mündungsgebiet der Oder mit Stettin.
Regionaler Fürst im
Oder-Mündungsgebiet war in der Zeit Wartislaw
I.. Nach der Eroberung seines Landes wurde er lehensabhängig (gegenüber dem
polnischen Herzog, der wiederum lehensabhängig gegenüber dem Heiligen Römischen
Reich war).
Auf Geheiß von Boleslaw III. christianisierte Wartislaw I. das Stettiner Land.
Boleslaw
III. (1085 – 1138,
Herrscherdynastie der Piasten) war nur Herzog von Polen. Polen hatte 1.033 im
Konflikt mit dem römisch-deutschen Kaiserreich die Königswürde verloren. Das
Herzogtum Polen war dem deutschen König
Heinrich V. lehensabhängig und tributpflichtig (und später seinen
Nachfolgern).
Das Herzogtum galt seit 966 als christianisiert (Taufe des Piasten-Fürsten Mieszko I.).
Zum polnischen Piasten-Herzogtum gehörte auch Schlesien. Boleslaw III. teilte in seinem Testament Polen unter seinen Söhnen auf. Sein Sohn Wladyslaw II. wurde Herzog von Schlesien und begründete die schlesische Linie der Piasten.
Wartislaw I. (1100 – 1148, Herkunft ist unbekannt) war der erste bekannte Herrscher der nach ihrem Wappentier als Greifen-Herzöge bezeichneten pommerschen Dynastie, die bis zum Aussterben der Linie 1637 Pommern regierten.
Wartislaw I. eroberte mit polnischer Unterstützung 1147 auch das angrenzende Siedlungsgebiet der Luitzen westlich der Oder.
1.2.2 Herzogtum Pommern im Deutschen Reich
Nach dem Wendenkreuzzug (1164) beherrschte Heinrich der Löwe das Gebiet des heutigen Mecklenburg-Vorpommerns. Die slawischen Fürsten wurden lehensabhängig, so auch die Söhne Wartislaws I.
Nach Heinrichs Entmachtung
wurde das Stettiner Land (westlich und östlich der Odermündung) direktes Lehen des Heiligen Römischen Reiches. Kaiser Friedrich I. Barbarossa
erhob den Sohn Wartislaws I., Bogislaw I., in den Rang eines Reichsfürsten, als
Herzog von Slawien bzw. Herzog von
Pommern (1181).
Zur Landesentwicklung wurden deutsche Kolonisten angeworben. Die neugegründeten Orte wurden meist nach dem Lokator benannt. Slawische Orte erhielten durch Lautanpassung deutsche Namen (aus slawisch „Pozdewolk“ wurde deutsch „Pasewalk“).
Die Insel Rügen und das vorgelagerte
Küstenland wurde von
Ranen-Fürsten regiert. 1136 eroberte der dänische König das Rügener
Fürstentum. 1168 wurde der slawische Svantovit-Tempel
am Kap Arkona auf Rügen zerstört. Der Ranenfürst wurde Vasall des dänischen
Königs und das Land christianisiert. Die Tempelschätze und Ländereien des Tempels
gingen an die Kirche.
1193
wurde das Kloster Bergen auf Rügen, 1199 das Kloster Hilda (späterer Name
Eldena) in Greifswald gegründet.
Nach dem Tod des letzten Slawenfürsten kam Rügen aufgrund von Erbverträgen und nach zwei Erbkriegen 1355 zu Pommern-Wolgast und wurde Teil des Heiligen Römischen Reiches.
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Klosterruine Elden |
Durch Erbteilungen war das Pommersche Herzogtum verschiedentlich geteilt worden (Pommern-Wolgast , -Stettin, -Demmin, -Stolp).
Ab 1478 waren die pommerschen Teil-Herzogtümer nach 200 Jahren wieder unter einer Herrschaft vereint. 1637 endet die Greifen-Dynastie. Der letzte Pommern-Herzog starb kinderlos. Die Nachfolge wurde nicht geregelt, da Pommern zu der Zeit schwedisch besetzt war.
1.2.3 Schwedisch Vorpommern
Nach dem 30-jährigen Krieg wurde Pommern mit dem Westfälischen Frieden (1648) wieder geteilt. Vorpommern mit Rügen ging als deutsches Reichslehen an den schwedischen König. Brandenburg-Preußen erhielt Hinterpommern (östlich der Oder).
Nach dem von Schweden
verlorenen Großen Nordischen Krieg (1700 - 1721, Schweden verlor seine
Vormachtstellung im Ostsee-Raum und das Baltikum) erhielt Preußen Usedom und Wollin sowie Stettin und Vorpommern bis zur
Peene.
Rügen und Gebiete Vorpommerns nördlich der Peene blieben bei Schweden als
Schwedisch Vorpommern.
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Stralsund, schwedisches "Commandantenhus" |
1.2.4 Preußische Provinz
Auf dem Wiener Kongress (1814/1815) kam Schwedisch Vorpommern an Preußen.
Dänemark hatte von Schweden die Provinz Schwedisch Vorpommern als Ausgleich für das zuvor eroberte Norwegen, das mit Dänemark in Personalunion verbunden war, erhalten, musste aber eine Kriegsentschädigung an Schweden zahlen. Da Dänemark die Zahlungen nicht leisten konnte, gab es Schwedisch Vorpommern an Preußen weiter, das die Zahlungen übernahm und zusätzlich das Herzogtum Lauenburg an Dänemark abgab.
Preußen fasste 1815 Vorpommern und Hinterpommern zur preußischen Provinz Pommern zusammen.
Nach dem 2. Weltkrieg bildete die Sowjetische Militäradministration aus Mecklenburg und Vorpommern (der westliche Teil der preußischen Provinz Pommern) das Land Mecklenburg-Vorpommern. Die DDR schaffte die Länder 1952 ab und gliedert sie in Bezirke.
1.3 Die Entwicklung in Brandenburg
1.3.1 Askanische Mark Brandenburg
Der Askanier
Albrecht der Bär wurde Mitte des 12.
Jahrhunderts vom Kaiser (Lothar III, Sachsen-Herzog, Kaiser des Heiligen
Römischen Reiches 1133 - 1137) zum
Markgrafen der Nordmark ernannt, der
späteren Mark Brandenburg. Er konnte seine Herrschaft gegen die Slawen im und
nach dem Wendenkreuzzug 1164 festigen (auch in Kämpfen mit dem Slawenfürsten
Jacza von Copnic - Köpenick) und eroberte die slawische Burg Brandenburg. Er nannte sich danach Markgraf von Brandenburg.
In das Land kamen Neusiedler
aus dem Westen, aus Flandern, Rheinland, Westfalen, Schwaben, Franken. In
den Herkunftsgebieten wurden die bewirtschaftbaren Ackerflächen durch
Erbteilung immer kleiner, die Abgabenlasten an die Grundherren waren hoch. In
den neuen Gebieten waren die Ackerflächen größer und die Landesherren des
Ostens lockten die Siedler mit niedrigeren Abgaben.
Die meisten Stadtgründungen waren im 13. Jahrhundert, so zum Beispiel Bernau und Joachimsthal.
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Steintor mit Hungerturm in Bernau bei Berlin Die Stadt wurde Anfang des 13. Jh. gegründet Die Stadtbefestigung erfolgte im 15. Jh. |
1.3.2 Die Wittelsbacher in Brandenburg
Im Jahr 1320 erlosch die brandenburgische Linie der Askanier. Der deutsch-römische Kaiser Ludwig IV. (aus dem Haus Wittelsbach) übertrug die Mark Brandenburg seinem Sohn.
Die Wittelsbacher waren ursprünglich die Grafen von Scheyern, eine Burg und späteres Kloster im heutigen Bayrischzell in Oberbayern. Im 12. Jh. verlegten sie ihre Residenz auf die Burg Wittelsbach nordöstlich von Augsburg und nannten sich Grafen von Wittelsbach. Aus dieser Adelslinie stammten die späteren bayrischen Könige.
Im Jahr 1356 erhielt die Mark Brandenburg durch die Goldene Bulle die Kurwürde und wurde Kurfürstentum.
Die Goldene Bulle (Jahr
1356) - der Name bezieht sich auf das goldene Siegel der Urkunde - regelte
unter anderem das Wahlverfahren der römisch-deutschen Könige.
Sie setzte die Anzahl und Namen der Kurfürsten fest, sieben (später 9), die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier, der Pfalzgraf der Rheinpfalz, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und der König von Böhmen. Für die Wahl zum König war die Mehrheit notwendig, nicht mehr die Zustimmung aller. Päpstliche Mitbestimmungsansprüche wurden ausgeschlossen. Die Kurfürsten erhielten das Münz- und Zollrecht und weitgehende Privilegien. In Nürnberg musste künftig der erste Reichstag eines neu gewählten Königs stattfinden (Hitler hat darum die NSDAP-Reichstage in Nürnberg abgehalten?). Nürnberg war damit gleichrangig mit Frankfurt als Ort der Königswahl und Aachen als Krönungsort. Die Goldene Bulle wurde das „Grundgesetz“ des Reichs bis zu seinem Untergang im Jahr 1806.
Beschlossen
wurde sie unter Kaiser Karl IV. auf
den Hoftagen zu Nürnberg und zu Metz im Jahr 1356. Er wollte die
Struktur des Reiches stabilisieren. Zuvor waren die sog. Großen des Reiches
wahlberechtigt und es war nicht immer klar, welche Fürsten (Herzöge und Grafen)
des Reiches dazu gehörten. Ende des 12. Jh. kam es gar zur Doppelwahl zweier
Kandidaten.
Der Kreis der Kurfürsten hatte sich im Laufe der Zeit (ab der ersten Wahl 911) herausgebildet. Zunächst entstand eine Gruppe an sog. Vorwählern, die der Königswahl unbedingt zustimmen mussten. Das waren die Fürsten, deren Territorien auf altfränkischem Gebiet lagen. Daraus entwickelte sich eine Gruppe von Fürsten (Kurverein von Rhense – Rhense ist ein Ort im heutigen Rheinland-Pfalz), die die Königswahl bestimmten. Die Goldene Bulle bestätigte im Wesentlichen diese Gruppe.
Das sog. „Männleinlaufen“, ein Uhrwerk an der Frauenkirche in Nürnberg, erinnert noch heute daran – wir haben das Männleinlaufen bei unserem Nürnberg-Besuch gesehen (Familientreffen 2016).
Die Wittelsbacher Herrschaft in Brandenburg dauerte nur rd. 50 Jahre. Kaiser Karl IV. (aus der Dynastie der Luxemburger) zwang 1373 den Wittelsbacher Kurfürsten Otto V. der Faule, sein Schwiegersohn, zum Verzicht auf das Kurfürstentum zu seinen Gunsten. Damit sicherte er sich eine weitere Kurstimme.
Karl IV. ließ nach der Übernahme Brandenburgs das Landbuch der Mark Brandenburg (im Jahr 1375) erstellen. Es zählt zu den bedeutendsten statistischen Erfassungen des Mittelalters und enthält u.a. eine Übersicht über die Einkünfte und die Dörfer der Mark mit Detailbeschreibungen über Fläche, Höfe, Abgaben, Gerichtsbarkeit und ob die Ackerflächen wüst lagen oder bestellt wurden.
Die Befragten wurden zu wahren Angaben verpflichtet, mit der Drohung, dass verschwiegene Güter an den Landesherren fallen würden (das müsste man heutzutage vielleicht für Steuererklärungen einführen …).
1.3.3 Hohenzollern und Preußen
Im Jahr 1417 belieh der Sohn Karls IV. den Hohenzollern Friedrich VI. zu Nürnberg mit dem Kurfürstentum Mark Brandenburg (vorher war er ab 1411 Verwalter der Mark). Als Friedrich I, Markgraf und Kurfürst von Brandenburg, machte er Berlin zu seiner Residenz. Damit stand die Region bis zum Jahr 1918 unter der Herrschaft der Hohenzollernund entwickelte sich zum Kernland Preußens.
Das Adelsgeschlecht der Hohenzollern
stammt aus dem heutigen Baden-Württemberg, von der Burg Hohenzollern bei Hechingen in der Nähe von Tübingen.
Ein Zweig der Familie wurde Ende des 12. Jh. Burggraf von Nürnberg und Anfang des 15. Jh. wurde der Burggraf von Nürnberg, Friedrich IV., Markgraf und Kurfürst von Brandenburg (als Friedrich I., s.o.).
Ein
Nachkomme des Kurfürsten von Brandenburg wurde im Jahr 1618 durch Erbschaft
auch Herzog von Preußen (Das
Herzogtum Preußen war Nachfolger des Deutschordensstaates, etwa das spätere
Ostpreußen). Es war der Beginn der Personalunion
von Brandenburg und Preußen. Daraus entstand – als Realunion - das Königreich Preußen, mit dem Königstitel
zunächst „in Preußen“ und dann „von Preußen“ (ausführlicher
beschrieben im Bericht "Radreise von Berlin nach Danzig", 7. Teil Geschichte Preußens).
Napoleon besiegte Preußen im Vierten Koalitionskrieg (s.u. Koalitionskriege) in der Schlacht bei Jena und Auerstedt vernichtend und zog 1806 in Berlin ein. Der preußische König floh nach Ostpreußen.
Nach dem Wiener Kongress - nach dem Ende der Koalitionskriege und der Niederlage Napoleons - und den daraus folgenden neuen Landesgrenzen in Deutschland und Europa wurde das Königreich Preußen bestätigt und im Jahr 1815 in zehn Provinzen gegliedert. Eine war die Provinz Brandenburg, mit großen Teilen der Mark Brandenburg, aber auch ehemals sächsischen Gebieten. Sachsen musste sie auf dem Wiener Kongress an Preußen abtreten, weil es Napoleon unterstützt hatte. Dazu gehörten u.a. die Ämter Belzig, Jüterbog, Dahme und die Niederlausitz.
Die Auflösung von kleinen
Fürstentümern und Stadtstaaten und die Säkularisierung geistlicher Territorien
durch den Reichsdeputationshauptschluss
vor der Tagung des Wiener Kongresses wurden nicht rückgängig gemacht.
Reichsdeputationshauptschluss: Napoleon hatte die
europäischen Monarchien besiegt und neu organisiert. Nach dem ersten
Koalitionskrieg (s.u.) musste das linke
Rheinufer an Frankreich abgetreten werden. Napoleon bestimmte, dass die
dadurch eingetretenen Gebietsverluste deutscher Fürsten im übrigen Reich
entschädigt werden sollten.
Die
Entschädigungs-Regelungen wurden von einem Ausschuss
des Immerwährenden Reichstages (die Ständevertretung im Heiligen Römischen
Reich) beraten. Dem Ausschuss, der Reichsdeputation, gehörten Vertreter der
Kurfürsten und der Reichsfürsten an.
Auf der letzten Tagung des Reichstags 1804
wurde die Annahme des Reichsdeputationshauptschlusses (Hauptschluss –
grundlegender Beschluss) beschlossen.
Der Reichstag stimmte getrennt in den drei Kammern Kurfürstenrat, Reichsfürstenrat, Reichsstädtekollegium ab. Die geistlichen Reichsstände (Fürstbischöfe) und die Reichsstädte, die ihre Gebiete verlieren sollten, wurden in den Sitzungen und Abstimmungen als „abwesend“ erklärt und nicht beteiligt (so waren auch nur die 6 verbleibende Reichsstädte dabei).
Die Entschädigung erfolgte durch
Säkularisierung und Mediatisierung.
Säkularisierung: Die geistlichen Fürstentümer wurden
aufgelöst und das Vermögen einschließlich der Klöster enteignet und den
angrenzenden Fürstentümern gegeben.
Mediatisierung: Die kleineren weltlichen Herrschaften
verloren ihre Reichsunmittelbarkeit und wurden den benachbarten Fürstentümern
zugeordnet, behielten aber ihr Vermögen. Die Reichsstädte wurden (bis auf die 6
Ausnahmen, u.a. Hamburg, Bremen, Frankfurt, Lübeck, Augsburg, Nürnberg) den
benachbarten größeren Fürstentümern zugeschlagen (Frankfurt und Lübeck verloren
später durch Preußen ihre Selbständigkeit, Augsburg und Nürnberg durch Bayern).
1.3.4 Nach dem 1. Weltkrieg
Nach dem Ende des 1. Weltkrieges 1918 führte der Druck der Novemberrevolution zum Ende der Monarchie. Da der preußische Kaiser zögerte, verkündete der Reichskanzler Max von Baden den Verzicht des Hohenzollern-Kaisers auf beide Kronen (Kaiser- und preußische Königskrone) ohne dessen Zustimmung. Erst nach seiner Flucht in die Niederlande dankte er dort formell ab. Der Versailler Vertrag verkleinerte Preußen durch Gebietsabtretungen, im Wesentlichen an Polen (Westpreußen, Posen, Oberschlesien). Das vorher von Russland und Preußen unter sich aufgeteilte Polen entstand als 2. Republik Polen neu..
Preußen wurde ein Freistaat und erhielt im Jahr 1920 eine demokratische Verfassung. Bis dahin galt in Preußen ein Dreiklassenwahlrecht. Die Provinz Brandenburg blieb als Kernland Preußens im Wesentlichen bestehen.
In der Weimarer Republik, (die neue Reichsverfassung war 1919 in Weimar beschlossen worden, in Berlin herrschten Unruhen), war das Land Preußen größter Teilstaat mit mehr als der Hälfte der Bevölkerung und mehr als 3/5 der Fläche. Durch Stimmrechtsregelungen im Reichsrat (Vertretung der Länder) war der Einfluss Preußens aber geschwächt: Ein Land konnte höchstens 2/5 der Gesamtstimmen abgeben. Die preußischen Stimmen waren zudem in die der Staatsministerien und die der unabhängigen Stimmen der Provinzen aufgeteilt.
Dadurch war es möglich,
dass z.B. der staatenlose Adolf Hitler
im Freistaat Braunschweig die Staatsbürgerschaft
bekam. Er hatte im Jahr 1925 selber die Entlassung aus der österreichischen
Staatsbürgerschaft beantragt, um einer drohenden Ausweisung zuvorzukommen. In Braunschweig
wurde Hitler im Jahr 1932, kurz vor der Reichspräsidenten-Wahl, als
Sachbearbeiter bei der Braunschweigischen Gesandtschaft in Berlin angestellt.
Nur so konnte Hitler bei der Reichspräsidentenwahl im Jahr 1932 überhaupt
kandidieren.
Vor der Einbürgerung in Braunschweig hatte es bereits mehrere solcher Versuche gegeben, jedoch erfolglos: Im Jahr 1925 in Thüringen, 1929 in Bayern, 1930 in Weimar und noch einmal in Thüringen. 1931 die ersten Versuche im Freistaat Braunschweig, er sollte außerordentlicher Professor werden - was aber scheiterte. Danach sollte er kommissarischer Bürgermeister in Stadtoldendorf werden – auch das scheiterte.
Noch vor der NS-Machtergreifung wurde die
sozialdemokratische Preußische Regierung
im Jahr 1932 unter Reichskanzler
Papen durch den Reichspräsidenten Hindenburg abgesetzt. Der Reichskanzler machte sich zum Reichskommissar für Preußen. Die Regierungsgewalt ging auf das
Reich über.
2. Westlich der Elbe
Westlich der Elbe und nördlich der Elbmündung bildete sich im 3. und 4. Jahrhundert der westgermanische Völkerverband der Sachsen (bestehend u.a. aus den Stämmen der Chauken, Angrivianer, Cherusker, Holsten).
Das sächsische Siedlungsgebiet umfasste das Gebiet westlich von Saale und Elbe und einer Nord-Süd Linie zwischen Elbe und der Kieler Bucht. Im Westen war die Grenze etwa der Niederrhein und im Süden etwa eine Linie nördlich Kassel. Im Norden war die Grenze der Flusslauf der Eider (Nord-Ostsee-Kanal), die Karl der Große nach der Eroberung Sachsens 811 auch als Grenze des Frankenreiches zum dänischen Reich bestimmt hatte.
Das nördliche Sachsen
zwischen Nordsee und westlich der Linie Elbe – Kieler Bucht bis zur Eider
(Westholstein) war das Gebiet der Holsten
(Holtsaten – Waldbewohner). Nach ihnen ist die Landschaft Holstein benannt
worden.
In Ostholstein (etwa zwischen der Kieler und der Lübecker Bucht, östlich der Linie Elbe – Kieler Bucht, das historische Wagrien) lebten slawische Stämme (Abodriten), deren Hauptsiedlungsgebiet Mecklenburg war.
Karl der Große (768 – 814 König des Fränkischen Reiches, zunächst mit seinem Bruder Karlmann,
Kaiserkrönung in Rom 800) eroberte das
sächsische Siedlungsgebiet ab 772 bis 804, christianisierte es und
gliederte es in sein Reich ein.
Ob zu der Zeit schon ein Stammesherzogtum Sachsen bestand, oder sich erst nach der Eroberung durch Karl den Großen herausbildete, ist unklar. Sicher ist die Dreigliederung des Sachsenlandes in Ostfalen, Eger und Westfalen, die im Kampf gegen Karl den Großen eigenständige Heerführer hatten.
Die Enkel Karls des Großen teilten das Frankenreich (Frankreich, Deutschland bis zur Elbe, Norditalien) unter sich auf (Jahr 843). Der östliche Teil wurde das Ostfrankenreich mit den Stammesherzogtümern Sachsen, Franken, Bayern.
919 wurde mit Heinrich I. erstmals ein sächsischer Herzog König des Ostfrankenreiches. Heinrich I. führte 928/929 mehrere Kriegszüge gegen die Slawen östlich der Elbe (s. u.).
Heinrichs Sohn, Otto I., war ab 936 Herzog von Sachsen und König des Ostfrankenreiches. Er ließ sich 962 in Rom zum Kaiser krönen und begründete das Heilige Römische Reich. Es bestand bis zu seiner Auflösung 1806 auf Druck Napoleons.
Im Ostfrankenreich galt bis 911 das Erbrecht der erstgeborenen Königssöhne. Der letzte ostfränkische Karolinger, Ludwig das Kind, starb aber mit 18 Jahren kinderlos. Daraufhin wählten die Herzöge des ostfränkischen Reiches den Herzog von Franken, Konrad I. als neuen König. Als sein Nachfolger wurde Heinrich I. ebenfalls durch Wahl bestimmt. Konrad I. hatte Heinrich als Nachfolger empfohlen, nicht seinen Sohn.
König Heinrich I. setzte dann wieder das Erbrecht für seinen Sohn Otto I. durch. Dieses Erbrecht hatte im Heiligen Römischen Reich bis in das 13. Jahrhundert Bestand.
Danach wurde, nach dem Aussterben der Staufer-Dynastie, wieder gewählt. Unklar war, wer alles wählen durfte. Es kam zu Doppelwahlen und konkurrierenden Königen. Bis mit der Goldenen Bulle Karls IV. das Wahlrecht auf 7 von ihm bestimmte Kurfürsten (später 9 Kurfürsten) beschränkt wurde. Das galt bis zum Ende des Reiches 1806.
2.1 Die Entwicklung von Holstein
2.1.1 Nördlicher Teil des Herzogtums Sachsen im Deutschen Reich
Holstein, d.h. die nördlichen
Gaue Dithmarschen, Holstein und Stormarn gehörten im Frankenreich Karls des
Großen zum Herzogtum Sachsen.
Schleswig (nördlich der Eider) gehörte zum Königreich Dänemark. Die Grenze war seit dem Jahr 811 die Eider.
Dithmarschen, zunächst dem Grafen von Stade unterstellt, entwickelte sich zu einer autonomen Bauernrepublik und bestand als solche bis 1559. In dem Jahr wurde die Bauernschaft nach mehreren Jahren kriegerischer Auseinandersetzungen von einem dänisch-schleswig-holsteinischen Heer besiegt und aufgeteilt
Im Jahr 1142 erhielt Heinrich
der Löwe das Herzogtum Sachsen von König Konrad III. zum Lehen. Das zu
Sachsen gehörende Fürstentum Holstein mit Stormarn und Wagrien gab Heinrich erneut an den Grafen von Schauenburg und Holstein.
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Johanniskirche in Oldenburg in Holstein - Mitte 12. Jh. Erster großer Backsteinbau in Norddeutschland |
Im Wendenkreuzzug und auch in späteren Kriegszügen gegen die Slawen unterstützte er Heinrich den Löwen (was er als Lehensmann auch musste).
Der Sohn des Holsteiner Grafen setzte in der Auseinandersetzung zwischen Kaiser Friedrich I. Barbarossa und Heinrich dem Löwen richtigerweise auf den Kaiser und behielt seine Lehen nach der Entmachtung Heinrich des Löwen im Jahr 1180. Er musste sich aber gegen Angriffe des dänischen Königs wehren, der sein Territorium nach Süden ausweiten wollte. Die Expansion scheiterte an einer Koalition norddeutscher Fürsten und Städte.
Nach der gescheiterten
dänischen Expansion gewann die Grafschaft
Holstein Einfluss im benachbarten dänischen Schleswig. Holsteinische Adlige kauften Güter in Schleswig, was zu
verstärkten Verbindungen beider Herzogtümer führte. Im Jahr 1386 konnte der deutsche
Graf von Holstein vom dänischen König die Beleihung mit dem dänischen Herzogtum Schleswig erreichen.
Dennoch begann 1460 die Dänische Zeit. Nach dem Aussterben der holsteinischen Linie der Schauenburger Grafen wählten die Stände von Holstein (Adel, Städte, Kirchen) den dänischen König Christian I. als Grafen von Holstein. Gleichzeitig war ihm in der Nachfolge des Schauenburger Grafen auch das dänische Herzogtum Schleswig zugefallen.
Holstein blieb dabei Teil des Heiligen Römischen Reiches und wurde im Jahr 1474 reichsunmittelbares Lehen
(vorher war es sächsisches Lehen) und Herzogtum. Der dänische König war als Herzog von
Holstein ein Lehensmann (Lehensnehmer) des deutschen Kaisers.
Im 16. und 17. Jahrhundert wurden die
beiden Herzogtümer von den dänischen Herzögen in zahlreiche (nicht herrschende)
Teil-Herzogtümer aufgeteilt (um nachgeborene Söhne mit Abgaben und Steuern
auszustatten).
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Kieler Schloss, Nebenresidenz der Herzöge von Holstein-Gottorf |
Mit der Gründung des Deutschen Bundes 1815, ein Ergebnis des Wiener Kongresses zur Neuordnung Europas nach der Napoleonischen Zeit, wurde das Herzogtum Holstein ein Staat des Deutschen Bundes. Der dänische König und Herzog des dänischen Schleswigs war als Herzog von Holstein deutscher Bundesfürst. (Schleswig blieb dänisch).
Ebenfalls in Personalunion mit Dänemark verbunden war das deutsche Herzogtum Sachsen-Lauenburg (nachdem Preußen es gegen Schwedisch-Pommern an Dänemark abgetreten hatte).
1863 wollte Dänemark die deutschen Herzogtümer Schleswig und
Lauenburg verfassungsrechtlich stärker in den dänischen Gesamtstaat
einbeziehen, was aber den Erbverträgen widersprach.
Auf Betreiben Preußens
beschloss der Deutsche Bund die Bundesexekution
gegen die dänisch regierten Bundesstaaten Herzogtum Holstein und Herzogtum
Lauenburg und ließ die Staaten von Truppen des Bundes besetzten.
1864 griffen preußische und österreichische Soldaten auch das dänische Herzogtum Schleswig an (Deutsch-Dänischer Krieg), vordergründig um Dänemark zum Einlenken zu bewegen. Preußen (Kanzler Bismarck) hatte aber die Absicht, die Herzogtümer zu annektieren.
Dänemark verlor den
Deutsch-Dänischen Krieg und musste das dänische
Herzogtum Schleswig und die deutschen Herzogtümer Holstein und Lauenburg an
Österreich und Preußen abgeben.
Preußen übernahm die österreichischen Rechte am Herzogtum Lauenburg gegen
Zahlung einer Entschädigung.
Seine Rechte an Holstein
musste Österreich nach dem Deutsch-Deutschen
Krieg an Preußen abgeben, das 1867 die
preußische Provinz Schleswig-Holstein
(mit Lauenburg) bildete.
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Kieler Rathaus von 1911 |
Deutsche Einigungskriege
Hintergrund des Deutsch-Deutschen Krieges war die Rivalität
Preußens und Österreichs im Deutschen Bund. Preußen störte sich an der Stellung
Österreichs als Präsidialmacht des Deutschen Bundes.
Preußen marschierte 1866 (nach dem Deutsch-Dänischen Krieg) in das von Österreich verwaltete Holstein ein. Der Deutsche Bund ordnete auf Antrag Österreichs daraufhin die Mobilmachung des Bundesheeres gegen Preußen an. Österreich und seine Verbündeten verloren gegen Preußen in der Schlacht bei Königgrätz.
Es folgte der Deutsch-Französische Krieg. In der spanischen
Thronfolge wollte Frankreich einen deutschen Kandidaten verhindern und
verlangte vom Haus Hohenzollern die Zusicherung, niemals für den spanischen
Thron zu kandidieren.
Bismarck stellte den
Vorgang gegenüber der Presse mit der „Emser Depesche“ so schroff dar, dass der
französische Kaiser Napoleon III. hierauf Preußen den Krieg erklärte (was
Bismarck wohl auch bezweckt hatte).
Die den Krieg vorentscheidende Schlacht von Sedan war am 1. und 2. September 1870. Kaiser Napoleon III. wurde gefangen genommen, die „Dritte Französische Republik“ wurde ausgerufen, 1871 war der Krieg für Frankreich verloren.
Mit den Deutschen
Einigungskriegen (Deutsch-Dänischer Krieg, Deutsch-Deutscher Krieg und
Deutsch-Französischer Krieg) setzte Preußen (Bismarck) die „kleindeutsche Lösung“, ein deutsches
Kaiserreich unter Preußischer Führung ohne Österreich durch. Am 18. Januar
1871 wurde der preußische König Friedrich III. von Brandenburg in Versailles als Deutscher Kaiser
ausgerufen.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde Preußen aufgelöst. Die preußische Provinz Schleswig-Holstein wurde von der britischen Besatzungsmacht als Land gebildet und wurde danach Bundesland der Bundesrepublik Deutschland.